v.d. gegen betreffend Handänderungssteuer hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1. Mit Kaufvertrag Nr. 001 vom 10.4.2019 erwarben A, B, C und D das Grundstück GB X Nr. 0001 zu je einem Viertel Miteigentum zu einem Kaufpreis von CHF 750'000.00. Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung Nr. … vom 3.5.2019 stellten die Betriebswirtschaftlichen Dienste FD dem Käufer A (Verfügungsadressat) die Gebühren und Auslagen in Rechnung und eröffneten ihm die Veranlagung für die Handänderungssteuer von CHF 16'500.00, berechnet zum Satz von 2,2 % von einem Abgabewert von CHF 750'000.00. 2. Gegen diese Veranlagung erhob A am 13.5.2019 Einsprache, mit dem Begehren, die Veranlagung aufzuheben.