die Handänderungssteuer sei daher aufzuheben. Der Endbetrag sei neu festzusetzen auf CHF 1'723.90; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Departementssekretariats FD. Zur Begründung wurde angeführt, bei der Verfügung vom 27. November 2018 gehe es um einen gerichtlichen Vergleich in einem Erbteilungsprozess. Es liege somit in Bezug auf die fraglichen Grundstücke eine steuerfreie Handänderung zufolge Erbgangs vor. Mit Verfügung vom 22. Februar 2019 wies das kantonale Steueramt die Einsprache ab.