bis dahin können sie in ihrem Haus wohnen bleiben, unter Bezahlung der laufenden Kosten. Dies ändert vorliegend entgegen der Ansicht der Vorinstanz jedoch nichts, denn die Eltern sollten bis Ende Juni 2019 ins Stöckli und die Rekurrenten bis Ende Juli 2019 in das Haus einziehen können. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Liegenschaft demnach für den Bezug durch die Rekurrenten vorbereitet. In der Regel kann erwartet werden, dass der Erwerber die neu erworbene, überbaute Liegenschaft wie gesehen innert Jahresfrist seit Vertragsabschluss bezieht. Davon ist nach dem Ausgeführten auch hier auszugehen.