Die Rekurrenten ersuchen um Befreiung von der Handänderungssteuer. Die Eltern würden seit ca. 45 Jahren in ihrem selbst erbauten Einfamilienhaus wohnen. Der Rekurrent habe mit seiner Lebenspartnerin das Haus übernommen. Im Auftrag der Eltern werde auf deren Grundstück neben dem bestehenden Haus ein Kleinhaus bzw. Stöckli erstellt mit einem Liefertermin von 8 bis 10 Monaten. Laut Grundbuchamt müssten die Rekurrenten innert einem Jahr in das Haus eingezogen sein, ansonsten werde die Handänderungssteuer fällig. Die Eltern sollten bis zur Lieferung des Kleinhauses unentgeltlich in ihrem Haus wohnen bleiben können; sie müssten keine Miete bezahlen, sondern nur die laufenden Kosten.