Mit Verfügung vom 25. Januar 2019 wies das Steueramt die Einsprache ab. Dazu wurde vor allem angeführt, die vertraglich festgehaltene Vereinbarung, wonach die Eltern von X bis zum Bezug der neuen Familienwohnung noch dort wohnen bleiben, sowie der entsprechende Vermerk auf dem Steuerbefreiungsgesuch würden einer Steuerbefreiung entgegenstehen. Würden die Erwerber nach dem Kauf die Liegenschaft den Verkäufern entgeltlich oder unentgeltlich überlassen, falle jede Befreiung von der Handänderungssteuer ausser Betracht. Dies spreche gegen die Nutzung als Hauptsteuerdomizil, welche einen unmittelbaren Einzug bedinge.