Gegen diese Veranlagung erhoben die Käufer am 15. Januar 2019 Einsprache (Posteingang kantonales Steueramt). Die Einsprecher verlangten die Aufhebung der Handänderungssteuer. Sie würden die Liegenschaft innert der gesetzlich vorgesehenen Einzugsfrist von einem Jahr beziehen, nach den noch laufenden Renovationsarbeiten. Die Voraussetzungen für eine steuerfreie Handänderung seien damit erfüllt. Mit Verfügung vom 25. Januar 2019 wies das Steueramt die Einsprache ab.