Mit Kaufvertrag Nr. … vom … 2018 erwarben X und Y das Grundstück GB A Nr. 001 zum Preis von CHF 400'000 von B und C (Eltern von X). Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung Nr. … vom 20. Dezember 2018 stellten die Betriebswirtschaftlichen Dienste FD den Käufern Gebühren und Auslagen in Rechnung und eröffneten ihnen die Veranlagung für die Handänderungssteuer von CHF 7'425, berechnet zum Satz von 1.1 % bzw. von 2.2 %, jeweils von einem Abgabewert von CHF 225'000 (Verkehrswert Liegenschaft: CHF 450'000; 2 erwerbende Personen). Gegen diese Veranlagung erhoben die Käufer am 15. Januar 2019 Einsprache (Posteingang kantonales Steueramt).