Demgegenüber berücksichtigte das Steueramt aber auch den Infrastrukturkostenbeitrag in Höhe von CHF 258'178.- bei den Passiven (vgl. E. 4.3 und Bilanz unter E. 5.4 des Einspracheentscheides). Gestützt auf diese neuen Berechnungsgrundlagen wurde Y daraufhin am 14. November 2018 der Einspracheentscheid eröffnet, wobei die Einsprache gutgeheissen und die Nachlasstaxe neu auf CHF 19'125.16 sowie die Erbschaftssteuer neu auf CHF 256'948.67 veranlagt wurde. 2.1 Mit Rekurs vom 14. Dezember 2018 stellte der Rekurrent folgende Rechtsbegehren: 1. Es sei die angefochtene Verfügung des Steueramtes des Kantons Solothurn Recht und Aufsicht, Werkhofstr. 29 c, 4509 Solothurn, zu korrigieren.