…) und der Erbschaftssteuer in Höhe von CHF 205'478.58 (Material-Nr. …) eröffnet. 1.3 Gegen die Veranlagung der Nachlasstaxe und der Erbschaftssteuer erhob Y, vertreten durch Rechtsanwalt …, mit Einschreiben datiert auf 31. Oktober 2017 Einsprache. Dabei beantragte Y im Wesentlichen, dass die Nachlasstaxe und die Erbschaftssteuer neu zu berechnen seien. In dieser Einsprache wurde unter anderem geltend gemacht, dass der Gemeinde B gestützt auf einen Infrastrukturvertrag vom … 2013 zwischen der Einwohnergemeinde B und der Erblasserin Gelder im Umfang von CHF 258'178.- für B GB-Nr. 001 überwiesen worden seien.