Diese habe die X AG als deren Rechtsnachfolgerin zu entrichten. Auf Gesuch vom 5. Juli 2018 gewährte das Steueramt dem Vertreter der Einsprecherin am 10. Juli 2018 Akteneinsicht, wobei einzelne Akten teilweise geschwärzt waren, soweit diese vom Steuergeheimnis betroffen und der Einsprecherin nicht bereits bekannt waren (Brief des Steueramts vom 10.7.2018). 2.1 Mit zwei Rekursen vom 24. Juli 2018 gelangte die Vertretung der X AG (nachfolgend Rekurrentin) an das Kantonale Steuergericht. Der Vertreter der Rekurrentin beantragte jeweils, die Verfügungen des Departements FD vom 13. und 23. April 2018 sowie die beiden Verfügungen des Steueramts vom 22. Juni 2018 seien aufzuheben.