Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung vom 23. April 2018 verlangten die Betriebswirtschaftlichen Dienste FD von der X AG auch die Handänderungssteuer von CHF 9'653.70, berechnet zum Satz von 2,2 % von einem Verkehrswert von CHF 438'804.87, ebenfalls infolge wirtschaftlicher Handänderung an den beiden erwähnten Grundstücken (Brief Steueramt vom 19.3.2018). 1.3 Gegen diese beiden Verfügungen erhob die X AG am 9. Mai 2018 zwei Einsprachen jeweils mit dem Antrag, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben. Dazu wurde v.a. angeführt, die A und die B seien damals nur im Besitz einer Minderheit der Aktien der C gewesen.