Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung vom 13. April 2018 verlangten die Betriebswirtschaftlichen Dienste FD von der X AG die Handänderungssteuer von CHF 22'065.60, berechnet zum Satz von 2,2 % von einem Verkehrswert von CHF 1'002'982.56, infolge wirtschaftlicher Handänderung an den beiden erwähnten Grundstücken (Schreiben Kantonales Steueramt vom 19.3.2018).