Vom genannten Kaufpreis entfielen CHF … (48 %) auf die A und CHF … (21 %) auf die B. Am 17. Mai 2016 übernahm die X AG sämtliche Aktiven und Passiven der A und der B (Fusion). 1.2 Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung vom 13. April 2018 verlangten die Betriebswirtschaftlichen Dienste FD von der X AG die Handänderungssteuer von CHF 22'065.60, berechnet zum Satz von 2,2 % von einem Verkehrswert von CHF 1'002'982.56, infolge wirtschaftlicher Handänderung an den beiden erwähnten Grundstücken (Schreiben Kantonales Steueramt vom 19.3.2018).