BGS 614.159.01]). Im vorliegenden Fall war für die Veranlagung das Ehepaar Z aufgrund ihres Grundbesitzes in der Gemeinde C und der damit verbundenen beschränkten Steuerpflicht im Kanton Solothurn der Veranlagungskreis bzw. die Veranlagungsbehörde … zuständig. Für die Nebensteuern bzw. für die Veranlagung der Nachlasstaxe ist hingegen das Kantonale Steueramt zuständig.