4. Strittig und zu prüfen ist im vorliegenden Fall, ob mit der Deklaration der Liegenschaft an der D-Strasse … in C in der Steuererklärung (zunächst und bis zum Todestag von A Z im Rahmen der [unterjährigen] Steuererklärung im Vermögen des verstorbenen A Z, danach in den Steuererklärungen von B Z als Witwe und Erbin von A Z) der in § 241 Abs. 2 StG stipulierten Anzeigepflicht gegenüber dem Kantonalen Steueramt in rechtsgenüglicher Weise nachgekommen wurde, so dass im Umkehrschluss die Steuerbehörden ab diesem Zeitpunkt vom Erbgang Kenntnis haben mussten, was wiederum zur Folge hätte, dass das Recht die Nachlasstaxe zu erheben, entsprechend verjährt wäre. 4.1