Nach § 244 Abs. 1 StG trete die Veranlagungsverjährung in Bezug auf Nachlasstaxen 10 Jahre nach Entstehung des Steueranspruchs ein. Demzufolge sei die Veranlagungsverjährung der Nachlasstaxe am … 2016 eingetreten. Indem das Steueramt selbst mit Veranlagungsverfügungen vom 14. April 2008 und 16. Mai 2008 die Liegenschaft zunächst im Vermögen von A Z mit dem Vermerk «Veranlagung bis Todestag Ehemann» und nach dessen Tod bei B Z versteuerte, sei dem Steueramt der Tatbestand, der die hier angefochtene Nachlasstaxe auslöst, spätestens am 16. Mai 2008 bekannt gewesen.