§ 138 Abs. 4 StG). 2.2 Die Rekurrenten stellen sich auf den Standpunkt, dass die Veranlagungsverjährung im vorliegenden Fall in Bezug auf die Nachlasstaxe im Nachlass von A Z zehn Jahre nach dessen Ableben, mithin bereits am … 2016 eingetreten sei. Bis zu seinem Tod habe A Z die Liegenschaft GB C Nr. 0001, an der D-Strasse … als sein Vermögen versteuert. Nach seinem Tod habe B Z, nun als seine Erbin, die Liegenschaft in der unterjährigen Steuererklärung für den Zeitraum vom … bis zum 31. Dezember 2006 neu als ihr Vermögen versteuert. Ebenso in den nachfolgenden Steuererklärungen.