Demzufolge wurde die Nachlasstaxe auf dem Nachlass von A Z neu mit CHF 5'933.35 festgesetzt (zuvor: CHF 9'000). Die Nachlasstaxe auf dem Nachlass von B Z in Höhe von CHF 2'371.30 bildete nicht Gegenstand der Einsprache und blieb somit unverändert bestehen. Entsprechend wurde die gesamte Nachlasstaxe im Einspracheentscheid neu mit CHF 8'304.65 (CHF 5'933.35 + CHF 2'371.30) festgesetzt. 2.1 Mit Eingabe vom 1. Juni 2018 liessen die Rekurrenten Rekurs gegen den Einspracheentscheid vom 27. April 2018 erheben. Inhaltlich beantragen sie sinngemäss die Aufhebung des Einspracheentscheids hinsichtlich der Nachlasstaxe im Umfang von CHF 5'933.35 (Nachlass A Z);