Entsprechend sei die zehnjährige Veranlagungsfrist am … 2016 abgelaufen, weshalb die Veranlagungsverfügung vom 13. März 2018 aufzuheben sei. 1.4 Mit Entscheid vom 27. April 2018 hielt das Kantonale Steueramt (nachfolgend „Vo-rinstanz“) im Grundsatz und damit entgegen dem Antrag der Rekurrenten an der Erhebung der Nachlasstaxe auf dem Nachlass von A Z fest.