Mit Schreiben vom 12. April 2018 erhoben die Rekurrenten fristgerecht Einsprache gegen die vorgenannte Veranlagungsverfügung und beantragten die Aufhebung der Nachlasstaxe im Zusammenhang mit dem Nachlass von A Z in Höhe von CHF 9'000. Zur Begründung führten sie aus, dass B Z nach dem Tod von A Z (… 2006) zunächst die unterjährige Steuererklärung der Ehegatten Z für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum … 2006 eingereicht habe. Danach habe sie, nunmehr als Witwe des Verstorbenen, in der Steuererklärung für den Zeitraum vom … bis zum 31. Dezember 2006 die Liegenschaft GB C Nr. 0001, an der D-Strasse …, als ihr Vermögen deklariert.