Mit Rechnung und Veranlagungsverfügung Nr. … vom 13. März 2018 stellte das Departementssekretariat FD den Rekurrenten die Gebühren und Auslagen in Rechnung und eröffnete ihnen die Veranlagung der Nachlasstaxen in Höhe von CHF 11'371.30. Davon entfielen CHF 9'000 auf den Nachlass von A Z (verstorben am … 2006) und CHF 2'371.30 auf den Nachlass von B Z (verstorben am … 2015). 1.3 Mit Schreiben vom 12. April 2018 erhoben die Rekurrenten fristgerecht Einsprache gegen die vorgenannte Veranlagungsverfügung und beantragten die Aufhebung der Nachlasstaxe im Zusammenhang mit dem Nachlass von A Z in Höhe von CHF 9'000.