Es handelt sich hierbei um den Kaufvertrag zwischen F und A GmbH. Diesbezüglich ist erwähnenswert, dass der Kaufpreis pro Aktie CHF 7'870.00 betrug, somit rund 70 % höher als der jeweilige Preis pro Aktie von CHF 4'583.33 in den am 31. Dezember 2013 geschlossenen Aktienkaufverträgen. Auch fällt auf, dass dieser Aktienkaufvertrag vom 12. September 2014 äusserst knappgehalten ist. Es ist daher davon auszugehen, dass F diesen Kaufvertrag in dieser Form so eingegangen ist, weil er die relevanten Tatsachen in Bezug auf die Veräusserung dieser Namenaktien fundiert kannte.