Mit Eingabe vom 13. Juli 2018 beantragt die A GmbH den Rekurs vom 9. Mai 2018 gutzuheissen. Sie begründet dies damit, dass kein Zusammenwirken von natürlichen und juristischen Personen bei diesem Kauf stattgefunden habe. Sie führt aus, dass der Geschäftsführer der A GmbH, J K, vom Vermittler F bezüglich Erwerbs der Aktien der B SA kontaktiert worden sei. Da das Investitionsvolumen die finanziellen Möglichkeiten überstieg, sei eine Minderheit von lediglich 18 Aktien gekauft worden und die E AG habe 69 Aktien gekauft. Diesbezüglich habe der Vermittler wahrscheinlich weitere Investoren zum Aktienerwerb gesucht.