Dieses Vorgehen entspreche einer wirtschaftlichen Handänderung, die der Handänderungssteuer unterliege. Mit Verweis auf die Rechtsprechung werde die Handänderungssteuer auf dem gesamten Verkehrswert der betroffenen Gesellschaftsgrundstücke erhoben. Dementsprechend sei der Kaufpreis der 132 Namenaktien von CHF 654'300.00 auf 240 Aktien hochzurechnen, was in einem Gesamtveräusserungserlös von CHF 1'189'636.00 resultiere.