dies entspreche rund 31 % von CHF 654'300.00. Aufgrund der effektiven Tätigkeiten der B SA und angesichts des Bilanzbildes sowie der Ertragslage wurde diese Gesellschaft von der Vorinstanz als Immobiliengesellschaft qualifiziert. Die Vorinstanz ging davon aus, dass der Erwerb der Mehrheitsbeteiligung der B SA aufgrund des Zusammenwirkens dieser drei Käuferinnen zustande kam.