Mit Verfügung und Rechnung Nr. 90017919 vom 22. März 2018 erhoben die Betriebswirtschaftlichen Dienste FD des Kantons Solothurn die Handänderungssteuer von CHF 14'250.70 bei der A GmbH. 1.6 Die A GmbH erhob mit Schreiben vom 13. April 2018 Einsprache gegen die vorgenannte Verfügung beim Steueramt des Kantons Solothurn. Sie machte dabei geltend, dass die A GmbH in den Jahren 2013 und 2014 lediglich 18 Namenaktien (von total 240 Namenaktien) erworben habe. Auch die Beteiligungsquote von 31 % sei nicht nachvollziehbar. Sowieso sei bestritten, dass eine wirtschaftliche Handänderung stattgefunden habe und dementsprechend sei die Verfügung vom 22. März 2018 aufzuheben.