{"Signatur": "SO_STG_001", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2020-06-22", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_STG_001_SGNEB-2018-3_2020-06-22.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=145961&W10_KEY=11060384&nTrefferzeile=38&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "c71bbb67ebce831515a79fbaca91fad6"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["SGNEB.2018.3"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Steuergericht 22.06.2020 SGNEB.2018.3"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Steuergericht 22.06.2020 SGNEB.2018.3"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Steuergericht 22.06.2020 SGNEB.2018.3"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Steuergericht "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure Steuergericht "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta Steuergericht "}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Handänderungssteuer"}], "ScrapyJob": "446973/56/2692", "Zeit UTC": "19.03.2026 23:22:22", "Checksum": "29633fc320b2edcb1cff21579f39fa28", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Steuergericht 22.06.2020 SGNEB.2018.3\nRegeste:\nHandänderungssteuer\n\n\n3.1 117 der 132 erworbenen Namenaktien an der B SA wurden durch drei Käuferinnen, unter anderem auch durch die Rekurrentin mittels einzelner Kaufverträge, die einen identischen Inhalt und Kaufpreis pro Aktie enthielten, abgeschlossen; dies zudem am gleichen Datum (31. Dezember 2013). Die restlichen fünfzehn Aktien wurden am 12. September 2014, zeitlich bloss rund neuneinhalb Monate später, mittels eines inhaltlich knappen Kaufvertrags durch die A GmbH abgekauft. Es handelt sich hierbei um den Kaufvertrag zwischen F und A GmbH. Diesbezüglich ist erwähnenswert, dass der Kaufpreis pro Aktie CHF 7'870.00 betrug, somit rund 70 % höher als der jeweilige Preis pro Aktie von CHF 4'583.33 in den am 31. Dezember 2013 geschlossenen Aktienkaufverträgen. Auch fällt auf, dass dieser Aktienkaufvertrag vom 12. September 2014 äusserst knappgehalten ist. Es ist daher davon auszugehen, dass F diesen Kaufvertrag in dieser Form so eingegangen ist, weil er die relevanten Tatsachen in Bezug auf die Veräusserung dieser Namenaktien fundiert kannte. Bei den anderen Verkäufern und Verkäuferinnen waren die Kaufverträge indes detailliert und jeweils inhaltlich gleich ausgefertigt. Dies lässt den Schluss zu, dass F als Verkäufer in diesen Verkauf selbst stark involviert war.\n3.2 Die Vorinstanz geht denn auch davon aus, dass der Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der B SA indirekt durch F kontrolliert und zusammengewirkt erfolgte. Diesbezüglich wendet die Rekurrentin - gestützt auf die Handelsregisterauszüge - ein, dass F weder bei der E AG noch bei der A GmbH oder der H GmbH im Verwaltungsrat bzw. Gesellschafter in den Jahren 2013 und 2014 war. Es ist jedoch augenfällig, dass der Geschäftsführer der Rekurrentin, J K, sowohl bei der in die F AG fusionierte E AG wie auch bei der A GmbH in den Jahren 2013 und 2014 zeichnungsberechtigt war. Er schloss dementsprechend auch die Aktienkaufverträge per 31. Dezember 2013 für die E AG und diejenigen zwischen L M und der Rekurrentin vom 31. Dezember 2013 ab. Der Kaufvertrag zwischen N O und D AG wurde für die Käuferin durch F geschlossen, wobei der dabei verwendete Vertrag exakt demjenigen der E AG und der A GmbH entsprach. Es kann dementsprechend offenbleiben, wann F bei welcher Gesellschaft zeichnungsberechtigt und beteiligt gewesen ist. Vielmehr hält die Rekurrentin in ihrer Eingabe vom 13. Juli 2018 selbst fest, dass der Geschäftsführer von F in Bezug auf den Erwerb der Aktien der B SA kontaktiert worden sei. Diese beiden (natürlichen) Personen haben danach sämtliche Kaufverträge für die drei Käuferinnen abgeschlossen und dementsprechend zusammengewirkt, da sie auch grundsätzlich jeweils den gleichen Kaufvertrag als Basis verwendeten. Dies mit Ausnahme desjenigen zwischen F und der Rekurrentin selbst, welcher aber unter diesen Umständen nicht ins Gewicht fällt, da F in diese Beteiligungsverkäufe als Verkäufer und indirekt als Käufer involviert gewesen ist. Dass F bei gewissen Gesellschaften erst zeitlich später zeichnungsberechtigt und/ oder an der H GmbH beteiligt gewesen ist, spielt für die vorliegende Beurteilung des Zusammenwirkens keine Rolle. Aus Sicht des KSG ist das Zusammenwirken bereits dadurch gegeben, dass die drei Käuferinnen denselben Aktienkaufvertrag verwendeten und zeitlich abgestimmt haben, die beiden natürlichen Personen, F und J K, jeweils für die Käuferinnen zeichnungsberechtigt gewesen sind und sich in Bezug auf den Erwerb der Aktienmehrheit an der B SA abgesprochen haben. Der Rekurs erweist sich nach dem Ausgeführten als unbegründet und ist damit im Sinne der Erwägungen abzuweisen.\n4. Bei diesem Verfahrensausgang hat die unterliegende Rekurrentin die Verfahrenskosten zu tragen (§ 216 Abs. 2 i. V. m. § 163 Abs. 1 StG). Diese Kosten sind in Anwendung der §§ 3 und 150 des Gebührentarifs (BGS 615.11) auf CHF 1‘713.00 festzusetzen (Grundgebühr: CHF 1'000; Zuschlag: CHF 713).\n****************\nDemnach wird erkannt:\n1. Der Rekurs wird im Sinne der Erwägungen abgewiesen.\n2. Die Gerichtskosten von CHF 1'713.00 werden der Rekurrentin zur Bezahlung auferlegt.\nIm Namen des Steuergerichts\nDer Präsident: Der Sekretär:\nDr. Th. A. Müller W. Hatzinger\nRechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Bundesgericht (Adresse: Schweizerisches Bundesgericht, 1000 Lausanne 14) Beschwerde in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten erhoben werden. Die Beschwerdeschrift hat die Begehren, deren Begründung mit Angaben der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zu enthalten.\nDieser Entscheid ist schriftlich zu eröffnen an:\n- Rekurrentin (eingeschrieben)\n- KStA, Recht und Aufsicht (mit Akten)\n- KStA, Sondersteuern\n- Amtschreiberei Solothurn\n- Betriebswirtschaftliche Dienste FD\nExpediert am:"}