der eigentliche Zuwachs sei beim "Naturkapital" der Landfläche eingetreten. Dieser Vermögenszuwachs sei aber rein ideell und habe keine Wirkung auf den Ertragswert in Form des Pachtzinses oder auf den maximal möglichen Verkehrswert bei einem Verkauf. Alle über den Kaufpreis hinausgehenden Investitionen seien als "à fonds perdu" zu betrachten. Es wurde um Gutheissung des Rekurses ersucht. Mit Vernehmlassung vom 3. Mai 2018 beantragte das Steueramt (Vorinstanz) die kostenfällige Abweisung des Rekurses. Dazu wurde v.a. angeführt, die Bereicherung im Sinne des Schenkungssteuerrechts liege hier im Erlass der Verpflichtung zur Rückzahlung des Darlehens, mithin in einer Verminderung der Passiven.