Der betroffene Landwirtschaftsbetrieb unterliege den Bestimmungen des bäuerlichen Bodenrechts. Nach dem Kauf im Jahr … musste die Liegenschaft laut Rekurrent aufwändig saniert und an die Wasser- und Kanalisationsleitungen angeschlossen werden; hinzu kam die Erschliessung zu den Nachbarhöfen. Ausserdem seien weitere Sanierungskosten entstanden. Insgesamt seien in den letzten 28 Jahren ohne die ausserordentlichen Kosten der Biodiversitätsmassnahmen über CHF 450'000 in den Betrieb investiert worden. Aufgrund des Verkehrswerts des Betriebs von ca. CHF 506'000 seien diese Investitionen nicht wertvermehrend.