Rekurs beim Kantonalen Steuergericht ein. Der Rekurrent beantragte, die uneigennützige, engagierte Tätigkeit für die Erhaltung und Stabilisierung der Artenvielfalt auf der Fläche des Landwirtschaftsbetriebs Hof Y, Z und der angrenzenden Flächen in den Jahren … sei anzuerkennen. Die Schenkungssteuer sei aufzuheben. Der bereits überwiesene Betrag von CHF 21'680.90 sei an den Rekurrenten zurückzuzahlen. Die Verfahrenskosten seien dem Steueramt aufzuerlegen. Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt, der Sachverhalt sei betreffend Vermögensvermehrung falsch festgestellt worden. Der betroffene Landwirtschaftsbetrieb unterliege den Bestimmungen des bäuerlichen Bodenrechts.