Mit E-Mail vom 30. April 2017 bzw. Schreiben vom 30. April 2017 erhob der Beschenkte Einsprache und verlangte erneut die Sistierung der Schenkungssteuer. Dazu brachte der Einsprecher v.a. vor, das Darlehen von B sei ausschliesslich zur Mitfinanzierung der Bemühungen zur Förderung, Stabilisierung und Ausweitung der Artenvielfalt auf dem Hof Y und der angrenzenden Flächen verwendet worden. Die Relevanz dieser Bemühungen sei von eidgenössischen und kantonalen Stellen sowie von Naturschutzorganisationen mehrfach bestätigt worden. Mit Schreiben vom 3. Mai 2017 hielt das Steueramt fest, dass die Einsprachefrist verpasst worden sei; es gab dem Einsprecher Gelegenheit zur Stellungnahme.