Er habe auf dem Hof Y in Z während Jahren diverse ausserordentliche und kostspielige Meliorations- und Renovationsmassnahmen ausgeführt; diese seien nur dank der finanziellen Unterstützung von B möglich gewesen. Ohne diese Unterstützung hätte der Landwirtschaftsbetrieb des Hofes liquidiert werden müssen. Mit Schenkungssteuerveranlagung vom 30. März 2017 stellte das Steueramt dem Beschenkten eine Schenkungssteuer von CHF 21'680.90 in Rechnung, ausgehend von einem steuerbaren Betrag von CHF 85'900. Mit E-Mail vom 30. April 2017 bzw. Schreiben vom 30. April 2017 erhob der Beschenkte Einsprache und verlangte erneut die Sistierung der Schenkungssteuer.