A gegen betreffend Schenkungssteuer hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1. Mit Meldung vom 15. Dezember 2016 gab B dem kantonalen Steueramt eine Schenkung bekannt an A im Betrag von CHF 100'000. Gegenstand der Schenkung sei ein Darlehenserlass; als Datum der Schenkung wurde der 15. Dezember 2016 angegeben. Am 24. Januar 2017 ersuchte das Steueramt den Beschenkten um Zustellung diesbezüglicher Unterlagen. Mit E-Mail vom 12. Februar 2017 bat der Beschenkte das Steueramt um Sistierung der entsprechenden Schenkungssteuer. Er habe auf dem Hof Y in Z während Jahren diverse ausserordentliche und kostspielige Meliorations- und Renovationsmassnahmen ausgeführt;