Dieser Entscheid ist schriftlich zu eröffnen an: - Vertreter der Rekurrentin (eingeschrieben) - KStA, Sondersteuern (mit Akten) - KStA, Recht und Aufsicht - Amtschreiberei - Betriebswirtschaftliche Dienste FD Bundesgerichtsurteil vom 28. September 2018 (2C_853/2018); die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.