allenfalls um die Einräumung einer Nutzniessung. Es sei keine verbindliche Abtretung der Aktienmehrheit resp. der Liegenschaft zu Lebzeiten erfolgt. Am 27. Februar 2018 schlug das Kantonale Steueramt der Einsprecherin einen neu ermittelten Verkehrswert des genannten Grundstücks von … Mio. Franken vor. Diesem Vorschlag stimmte die Einsprecherin am 7. März 2018 zu. Mit Verfügung vom 15. März 2018 hiess das Steueramt die Einsprache teilweise gut und hob die Rechnung und Veranlagungsverfügung vom 29. Januar 2018 auf. Die Handänderungssteuer wurde neu auch CHF … veranlagt, berechnet zum Satz von 1.1 % von einem Abgabewert von … Mio. Franken.