v.d. gegen betreffend Handänderungssteuer hat das Steuergericht den Akten entnommen: 1. Gemäss Schenkungsvertrag vom 20. Juli 2016 schenkte B im Sinne eines Erbvorbezugs ihrer Tochter A 3000 Namenaktien der Firma C AG mit Sitz in Z und übertrug ihr die Aktien. Gemäss Handelsregisterauszug ist der Zweck der Firma der Besitz und die Verwaltung von Immobilien sowie Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft hält das Grundstück GB Y Nr. 0001 in ihrem Eigentum.