Per … August 2015 meldeten sie sich unbestrittenermassen in X ab und in XZ an. Im vorliegenden Rekurs wird geltend gemacht, die Rekurrenten hätten weiterhin in X gewohnt und gegenüber den Behörden nur angegeben, in XZ zu wohnen, um den Sohn dort einschulen zu können, weil seine Grosseltern, die das Kind hätten betreuen können, auch in XZ wohnen würden. 3.2 Die Rekurrenten waren nach dem Gesagten nur 10 Monate in X gemeldet (von November 2014 bis und mit August 2015); danach meldeten sie sich wieder nach XZ ab. Gemäss Steuererklärung 2015 ist das Haus in X ab … September 2015 vermietet gewesen an E F; aufgrund der Akten ist dies der Vater der Rekurrentin.