Sie seien ganztags ausser Haus, so dass die Eltern des Ehemanns, welche in XZ wohnen würden, die Kinder betreuen würden. Der Sohn der Rekurrenten sollte im Sommer 2016 in den Kindergarten kommen; daher hätten sie die Schriften im Jahr 2015 nach XZ wechseln müssen. Es sei für sie so praktischer gewesen wegen der Betreuung. Die Rekurrenten hätten jedoch weiter in X gewohnt; nur die Post sei nach XZ geschickt worden. Sie seien damit gleichsam gezwungen gewesen, die Schriften raschmöglichst nach XZ zu wechseln. Dies habe aber nichts zu tun gehabt mit ihrer Wohnsituation. Zu jenem Zeitpunkt hätten in XZ die Schwiegereltern und die beiden Schwager mit ihren Familien gewohnt.