mit Eingabe vom 14. August 2017 Einsprache an das Steueramt. Dieses überwies am 20. September 2017 die Eingabe dem Kantonalen Steuergericht zur Beurteilung. Die Rekurrenten verlangten die Überprüfung der Sache und die Korrektur der Handänderungssteuer. Sie hätten 3 kleine Kinder. Damals hätten sie nur versucht, die Situation für alle Beteiligten leichter zu gestalten. Die Rekurrenten machten im Wesentlichen geltend, die Abmeldung in X und die Anmeldung in XZ seien tatsächlich per … August 2015 erfolgt. Sie seien ganztags ausser Haus, so dass die Eltern des Ehemanns, welche in XZ wohnen würden, die Kinder betreuen würden.