Damit wird das Führen von verschiedenen Haushalten ermöglicht, was denn auch von den Rekurrenten nicht bestritten wird. Unbeachtlich bleiben kann dabei, ob das Dachgeschoss tatsächlich als eigene Wohneinheit zu betrachten sei, zumal geltend gemacht wird, dass dieses im heutigen Zustand nicht bewohnt werden kann. Denn nichtsdestotrotz bestehen zwei unabhängige Wohneinheiten, welche eine separate Haushaltsführung möglich machen und unter den gegebenen Umständen als wahrscheinlich erscheinen lassen. Es handelt sich mitunter nicht um einen eigentlichen Mehrgenerationenhaushalt, sondern vielmehr um Familienmitglieder unterschiedlicher Generationen, welche in derselben Liegenschaft leben.