Dagegen erhoben die Steuerpflichtigen mit Eingabe vom 25. Januar 2017 (Eingang: 31. Januar 2017) Einsprache mit dem sinngemässen Begehren, die Verfügung sei hinsichtlich der Handänderungssteuer aufzuheben und auf die Erhebung einer solchen sei zu verzichten. Zur Begründung wurde sinngemäss geltend gemacht, dass die erworbene Liegenschaft als Mehrgenerationenhaus geführt werde, lediglich über eine Wohneinheit respektive einen Haushalt verfüge und folglich durch die Steuerpflichtigen ausschliesslich selbst genutzt würde. Mit Einspracheentscheid vom 14. Juli 2017 wies das Steueramt des Kantons Solothurn die erhobene Einsprache ab.