Am 11. Januar 2017 ersuchten die Steuerpflichtigen beim Steueramt des Kantons Solothurn um eine steuerfreie Handänderung für dauernd und ausschliesslich selbst genutztes Wohneigentum. Mit Rechnung und Verfügung vom 19. Januar 2017 wurde dieses Gesuch abgewiesen und die hier interessierende Handänderungssteuer auf CHF 13'200.00 festgesetzt. Dagegen erhoben die Steuerpflichtigen mit Eingabe vom 25. Januar 2017 (Eingang: 31. Januar 2017) Einsprache mit dem sinngemässen Begehren, die Verfügung sei hinsichtlich der Handänderungssteuer aufzuheben und auf die Erhebung einer solchen sei zu verzichten.