Würde auf das Kriterium von Nutzen und Gefahr abgestellt, wie hier auf den … April 2017, liesse sich die 1-Jahresfrist von § 63bis Abs. 3 VV StG leicht umgehen, indem fiktive Daten für den Übergang von Nutzen und Gefahr festgelegt werden könnten (KSG vom 20.3.2017, SGNEB.2016.8, E. 3.1 f.). Es ist indes nicht erwiesen, dass die Rekurrenten von Z gleichsam wegziehen mussten. Aufgrund des eingereichten Arztzeugnisses vom … September 2017 sind die gesundheitlichen Gründe nicht derart gravierend, als dass vorliegend eine Ausnahme von der Besteuerung gegeben wäre. So musste der Rekurrent infolge Lärmempfindlichkeit von seinem Hausarzt an einen Psychologen überwiesen werden.