Ist das Grundstück bei Vertragsabschluss nicht überbaut, beträgt die Frist in der Regel 2 Jahre (Abs. 2). Die Steuerbefreiung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber das Grundstück nur teilweise oder nur vorübergehend, in der Regel weniger als 1 Jahr, selbst bewohnt (Abs. 3). 3.1 Im vorliegenden Fall kauften die Rekurrenten am 6. August 2014 das Grundstück Nr. 001 an der S-strasse 0 in Z (Kaufvertrag Nr.XXX). Darauf errichteten sie ein Haus, in welches sie am … April 2016 einzogen (Personalmutation Einwohnergemeinde [EG] R vom … 4.2016). Bereits im Juli 2016 suchten sie einen neuen Käufer (Inserat E.com vom Juli 2016).