Sie hielten an ihren Erörterungen fest und führten zusätzlich im Wesentlichen noch aus, die Voraussetzungen für eine steuerfreie Handänderung seien erfüllt. Die Liegenschaft sei am … März 2016 bezogen worden. Die Rekurrenten seien am … April 2017 nach W gezogen. Sie hätten das Haus vom … März 2016 bis … März 2017 effektiv bewohnt. Aufgrund der Lärmempfindlichkeit wegen der nahegelegenen Autobahn hätten sie schnell eine Lösung finden müssen. Aus dem Verkauf der Liegenschaft hätten sich zusätzliche Kosten von CHF 10'000 ergeben. Die Immobilienfirma habe ihnen bei der Verkaufsabwicklung geholfen und sei dafür auch marktgerecht entschädigt worden.