Die gesundheitlichen Probleme seien für sie eine erhebliche Belastung gewesen, wobei sie auf Anraten des Hausarztes und des Therapeuten entschieden hätten, das Haus zu verkaufen. Dass sie die Liegenschaft in Z rund 1 Jahr bewohnt hätten, sei ein Zufall gewesen. Ausserdem hätten sie 2 Kinder, denen sie Zeit geben wollten, um sich an die Situation anzupassen. Die Rekurrenten ersuchten um nochmalige Überprüfung der Angelegenheit. Mit Eingabe vom 7. September 2017 reichten sie noch eine Bestätigung des behandelnden Arztes nach und ersuchten um eine ausführliche Prüfung ihres Anliegens. 2.2 Mit Vernehmlassung vom 14. September 2017 beantragte das kantonale Steueramt die Abweisung des Rekurses.