Das Übergabedatum des … April 2017 sei in gegenseitigem Einverständnis gewählt worden, da die neuen Eigentümer ihre damalige Mietwohnung erst auf diesen Zeitpunkt hätten kündigen können. Zudem hätten die Rekurrenten auch Zeit gebraucht, um eine neue Bleibe zu finden. Dass sie nie die Absicht gehabt hätten, die Liegenschaft dauernd und selbst bewohnen zu wollen, treffe nicht zu. Sie seien anfangs März 2016 mit grosser Freude in das neue Haus gezogen. Die gesundheitlichen Probleme seien für sie eine erhebliche Belastung gewesen, wobei sie auf Anraten des Hausarztes und des Therapeuten entschieden hätten, das Haus zu verkaufen.