Es liege kein Tatbestand der steuerfreien Handänderung vor. Der Erwerb des Grundstücks Nr. 001 infolge Kaufvertrags vom … August 2014 unterliege der Handänderungssteuer. 2.1 Gegen diesen Einspracheentscheid des Steueramts erhoben A + B Y (im Folgenden: Rekurrenten) mit Eingabe vom 26. Juli 2017 (Postaufgabe) Rekurs an das Kantonale Steuergericht. Die Rekurrenten machten im Wesentlichen geltend, gemäss Kaufvertrag vom … November 2016 sei der Übergang von Nutzen und Schaden auf den … April 2017 festgelegt worden. Die Rekurrenten seien bis zum … März 2017 Eigentümer und Bewohner der Liegenschaft gewesen.