Die Käufer hatten zuvor ein Gesuch gestellt um Steuerbefreiung aufgrund von dauernd und ausschliesslich selbst genutztem Wohneigentum. Mit Kaufvertrag vom … November 2016 verkaufte das Ehepaar Y das Grundstück Nr. 001 an C und D zum Preis von 1,095 Mio. Franken in nunmehr überbautem Zustand. Nach der zweiten Kontrolle lehnte das kantonale Steueramt das Gesuch um Steuerbefreiung am 28. April 2017 ab, weil die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllt seien. 1.2 Mit Rechnung bzw. Veranlagungsverfügung vom 11. Mai 2017 eröffnete das Departementssekretariat des Finanzdepartements A + B Y die Handänderungssteuer von CHF 4'466, berechnet zum Satz von 2,2 % auf einem Abgabewert von CHF 203'000.