Vorliegend seien bis zur Einreichung des Baugesuchs bereits 18 Monate verstrichen. Publiziert habe das Baugesuch erst ein Jahr später werden können, weil die Unterlagen nicht komplett waren. Die Verzögerungen hätten die Rekurrenten zu einem erheblichen Teil selbst zu verantworten. Eine Befreiung von der Handänderungssteuer sei hier daher nicht möglich. 5. Mit Replik vom 2. Dezember 2016 teilten die Rekurrenten mit, dass der Eintrag auf der Website … noch von ihren Vorgängern stammen würde, was beweise, dass das Haus schon vorher für kulturelle Veranstaltungen genutzt wurde. Im Haus hätten sie ein grosses Wohnzimmer von 60 m2, das für die Events jeweils umgestaltet würde.